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Gesetzliche Versicherung
Sind Sie ausreichend über Ihre gesetzliche Krankenversicherung informiert? Nein, dann sollten Sie sich dafür interessieren, denn ein Wechsel der Krankenkasse kann nicht unerhebliche finanzielle Vorteile für Sie bringen.
Diese Informationen sind noch bis zum 1.1.09 gültig. Ab diesem Datum ist eine GKV Reform in Kraft und es gibt Einheitsbeiträge.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind unabhängig vom Beitragssatz ziemlich gleich. Die notwendigen und wirtschaftlich sinnvollen Behandlungen und Therapien werden von den Kassen übernommen. Es gibt gesetzliche Bestimmungen, an die sich alle zu halten haben. Fazit: Es ist unerheblich, ob Sie einen Beitragssatz von 13,1% oder 15,9% haben.
Die Ersparnis kann in eine Krankenzusatzversicherung investieren. Allerdings bieten einige Krankenkassen zudem attraktive und auch preiswerte Zusatzleistungen an. Auch ist eine Krankenzusatzversicherung möglich, durch die Sie sich im Krankheitsfall enorme Vorteile und Annehmlichkeiten sichern können – wie ein Privatpatient.
Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen können Sie, als Pflichtversicherter, sicher sein, dass Ihr Antrag auf gar keinen Fall abgelehnt werden darf.
Ein Vorteil gegenüber der privaten Krankenversicherung ist, dass es bei den gesetzlichen Krankenversicherungen keine Wartezeit gibt. Sie haben also direkt nach Vertragsabschluss vollen Versicherungsschutz.
Ein Motto der gesetzlichen Krankenversicherungen ist „gleiches Recht für alle“. Damit ist gemeint, dass jedes Kassen-Mitglied den gleichen Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Zugehörigkeit in Anspruch nehmen kann. Mitglieder, die schon lange bei einer Krankenkasse sind, zahlen die gleichen Beiträge wie neue Mitglieder.
Gesetzliche Krankenkassen können keine Risikozuschläge verlangen egal, ob Sie gesund oder krank sind und welche Leistungen Sie bereits beziehen.
Es lohnt sich also die gesetzliche Krankenversicherung mal einem Vergleich zu unterziehen. Es kann nur von Vorteil für Sie sein.
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